„Warum denn schon wieder Post vom Förderverein?”
… Das, liebe Mitglieder, werden Sie sich vielleicht in den nächsten Tagen beim Blick in den Briefkasten fragen, wenn Sie die Einladung zu unserer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 13. April erhalten, die heute zur Post ging. Diese Frage wollen wir Ihnen hier gern beantworten – und noch ein paar weitere, die im Rahmen der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 18. März aufkamen.
Worum geht es bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung?
Im Mittelpunkt der Versammlung steht – erneut – die Abstimmung über die Neufassung der Satzung. Diese stand zwar schon bei der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 18. März auf der Tagesordnung. Allerdings waren für diesen Beschluss nicht genug Teilnehmer – die Satzung fordert mindestens die Hälfte der Mitglieder – anwesend (oder vertreten). Daher war die Versammlung insoweit beschlussunfähig, die Abstimmung konnte nicht durchgeführt werden.
Und warum eine außerordentliche Versammlung? Hätte man das nicht nächstes Jahr beschließen können?
Unsere aktuelle Vereinssatzung sieht in § 8 Abs. 7 Folgendes vor: Wenn die Abstimmung über Änderungen der Satzung an der Beschlussunfähigkeit der Mitgliederversammlung scheitert, hat der Vorstand innerhalb von sechs Wochen eine weitere Mitgliederversammlung einzuberufen, die dann ohne Rücksicht auf die Zahl der teilnehmenden Mitglieder beschlussfähig ist. Diese Versammlung haben wir nun für den 13. April angesetzt.
Warum versenden wir die Einladung per Post und nicht per E‑Mail? Da könnte man doch Porto sparen.
In der Satzung ist festgelegt, dass „schriftlich” einzuladen ist. Dafür reicht eine E‑Mail nicht aus. Und gerade bei einer Satzungsänderung sind die Formalien wichtig, weil diese zur Eintragung ins Vereinsregister angemeldet werden muss und Notar und Registergericht ggf. die Einhaltung von Formvorschriften prüfen.
Aber: Die zur Abstimmung vorgelegte neue Satzungsfassung sieht für die Zukunft unter anderem die Möglichkeit zur Einladung per E‑Mail vor. Wenn die Neufassung also beschlossen wird, können wir zur nächsten Mitgliederversammlung schon per E‑Mail einladen (jedenfalls die Mitglieder, deren E‑Mail-Adressen uns vorliegen).
Aber hätte man nicht per Elternbrief einladen können? Das ist doch auch schriftlich.
Richtig, ein Elternbrief ist auch schriftlich. Wir haben aber Mitglieder, deren Kinder die Eichendorff-Schule nicht mehr besuchen, die den Verein aber dankenswerterweise weiterhin unterstützen. Diese würde ein Elternbrief nicht erreichen. Weil auf einer Mitgliederversammlung aber alle Mitglieder Gelegenheit erhalten müssen, ihre Stimm- und sonstigen Rechte auszuüben (auch und gerade bei einem so grundlegenden Thema wie einer Satzungsneufassung), haben wir die Einladung per Post versandt.
Weitere Infos
Wir würden uns freuen, wenn Sie an der Mitgliederversammlung oder der Abstimmung (durch Vollmacht) teilnähmen. Alle Informationen dazu finden Sie wieder im Bereich „Mitgliederversammlung 2021″ dieser Webseite. Diese Seite richtet sich nur an Vereinsmitglieder und ist daher mit einem Passwort geschützt. Dieses erhalten Sie mit der schriftlichen Einladung. Bei Fragen können Sie sich auch jederzeit an den Vorstand wenden. Das geht sogar heute schon per E‑Mail… 😉