Neue Sat­zung des För­der­ver­eins in Kraft getreten

Heu­te hat der För­der­ver­ein die Infor­ma­ti­on erhal­ten, dass die Beschlüs­se der Mit­glie­der­ver­samm­lun­gen vom 18. März und vom 13. April 2021 in das Ver­eins­re­gis­ter ein­ge­tra­gen wur­den. Damit ist auch die Neu­fas­sung der Sat­zung in Kraft getreten.

Die neue Sat­zung erleich­tert neben eini­gen ande­ren Berei­chen der Ver­eins­ver­wal­tung ins­be­son­de­re die Kom­mu­ni­ka­ti­on zwi­schen Ver­ein und Mit­glie­dern, indem sie etwa für Ein- und Aus­trit­te, aber auch für die Ein­la­dung zur Mit­glie­der­ver­samm­lung neben der bis­her gefor­der­ten Schrift­form nun auch E‑Mails zulässt. Dadurch kann der Vor­stand rechts­wirk­sa­me Infor­ma­tio­nen ein­fa­cher, schnel­ler und kos­ten­güns­ti­ger versenden.

Das geht natür­lich nur, wenn dem Ver­ein die E‑Mail-Adres­se der Mit­glie­der vor­lie­gen. Soll­ten Sie die­se also noch nicht mit­ge­teilt haben, bit­ten wir Sie, dies nach­zu­ho­len, ger­ne ein­fach durch eine kur­ze E‑Mail an info@fv-eichendorffschule.de oder über unser ver­schlüs­sel­tes Kon­takt­for­mu­lar. Selbst­ver­ständ­lich beant­wor­ten wir Ihnen über die­se Kon­takt­mög­lich­keit ger­ne auch Fra­gen zur neu­en Satzung.

Die neue, nun aktu­el­le Sat­zungs­fas­sung kön­nen Sie im Down­load­be­reich die­ser Web­sei­te herunterladen.